Fast die Hälfte aller Eigenheimbesitzer mit fossiler Heizung wollen in eine neue Heizanlage investieren. Das hat eine Comparis Umfrage ergeben. Die steigenden Energiepreise belasten Personen im selbstbewohnten Eigentum stark.
43 % der Eigenheimbesitzer welche derzeit mit Gas oder Öl heizen wollen vor allem auf eine Wärmepumpe, Fernwärme oder Solarenergie umstellen. Nur 22 % der Eigenheimbesitzer welche mit Pellets heizen, wollen auf eine andere Heizenergie umstellen.
In unserem Fall sind das die wichtigen Argumente für die Umstellung auf eine Wärmepumpe gewesen. Die Gastherme war für die Größe der Wohnung unterdimensioniert und nachdem die EU die Beschleunigung des Austritts aus fossilen Heizsystemen forciert auch die einzige Möglichkeit für ein alternatives Heizsystem. Ebenfalls ist absehbar, dass die Versorungssicherheit mit Gas in Zukunft nicht mehr gegeben sein wird.
Nachziehen müssen jetzt alle in das System eingebundenen Entscheidungsträger, welche derzeit offensichtlich nicht die Intelligenz besitzen, ein passendes Umfeld für alternative Heizsysteme herzustellen:
- Wärmepumpen benötigen für die Herstellung von Warmwasser viel Strom – eine Förderung für hohe Stromkosten darf sich somit nicht rein an den durchschnittlichen Verbräuchen orientieren. Für Eigenheimbesitzer mit Luft-/Wärmepumpe muss ein günstigerer Stromtarif bzw. alternativ eine höhere Förderung möglich sein
- Die Wohnhaussanierung vergibt einen Klimabonus im verdichteten bzw. mehrgeschoßigen Wohnbau nur aliquot nach Anzahl der Wohneinheiten. Diese Regelung zielt darauf ab, dass hier ein zentrales Heizsystem für mehrere Wohneinheiten existiert bzw. ausgetauscht wird. Wenn aber jede Wohnung für sich ein Heizsystem hat, dann ist eine Aliquotierung vollkommener Unsinn. Gefördert wird somit das Einfamilienhaus welches die Zersiedelung forciert. Die verdichtete Bauweise lässt man außen vor. Und es ist absolut nicht nachvollziehbar, welche Ausstiegsszenarien aus den fossilen Heizsystemen sich der Gesetzgeber für das Wohnungseigentum überlegt hat, vermutlich keine.
- Die Gesetzgeber haben zwar eine WEG Novelle 2022 beschlossen, in der Praxis hat diese aber absolut keine Verbesserung/Erleichterung für die praktische Umsetzung gebracht. Eine Tausch eines Heizsystems ist ein juristischer Hürdenlauf. Bestimmte Umsetzungen im Wohnungseigentum müssen ohne Zustimmung möglich werden soferne sie dem üblichen Verkehr entsprechen.
- Die uralten Normen und Richtlinien des Gesetzgebers müssen adaptiert werden. Neue Luftwärmepumpen haben bessere Jahresarbeitszahlen und können somit auch im Altbestand ohne perfekte Dämmung eingesetzt werden. Der Gesetzgeber muss die Normen für die Förderungsfähigkeit adaptieren, wenn z.B. maximale Vorlauftemperaturen bis 40 Grad für Fußbodenheizungen wirtschaftlich sind kann man mit maximal 40 Grad niemals irgendwelche Heizkörper ansteuern. Somit entfällt die Fördermöglichkeit für den Altbestand. Die Forschungen bezüglich der Effizienz von Wärmepumpen liefern ein anderes Bild – siehe Studie vom Fraunhofer Institut.
Leave a reply